Qualitätsmanagement

Kommunikation

Die Kommunikation mit den Mitgliedern des Vereins erfolgt über:

 

  •  Mailkontakt über die Homepage des Vereins
  •  Anregungen/Ideen/Verbesserungsvorschläge über den Postkasten der   Geschäftsstelle
  • das schwarze Brett in der Stallgasse
  • den Postverkehr
  • Pressemitteilungen
  • das Telefon in der Geschäftsstelle
  • persönliche Ansprache
  • Homepage
  • Auslagen in der Geschäftsstelle (Eingangsbereich)
  • Bekanntmachungen in den Schaukästen
  • die Jugendversammlungen
  • die jährliche Mitgliederversammlung
  • Mitgliederrundschau

 

Der Vorstand hat zur aktiven Kommunikation mit allen Mitgliedern einen Beirat ins Leben gerufen. Ihm gehören Mitglieder an, die den Vorstand über vereinsinterne Angelegenheiten informieren können. Ferner sollen sie den Vorstand bei einzelnen Aktivitäten unterstützen und eigene Aktivitäten planen.

 

Weiterbildung

  • Die Vorstandsmitglieder nehmen nach Bedarf an Qualefix-Seminaren des Landessportbundes teil.
  • Die Teilnahme an im Verein angebotenen Erste-Hilfe-Seminaren steht allen Mitgliedern frei.
  • Die Reitlehrer werden zu Fortbildungsmaßnahmen angehalten. Diese werden vom Verein finanziell bezuschusst (ein Drittel der reinen Fortbildung werden vom Verein übernommen).
  • Allen Mitgliedern steht die Fachliteratur in der Klause zur Verfügung.

 

Mitarbeiterführung

  • Die Reit- und Voltigierlehrer regeln ihren Unterricht eigenverantwortlich.
  • Die Begleichung der geleisteten Unterrichtsstunden erfolgt über die Geschäftstelle.
  • Den Reitlehrern ist es nicht gestattet Bargeld von den Teilnehmern ihrer Unterrichtsstunden anzunehmen.
  • Der Vorstand gibt die Zeiten und Anzahl der Unterrichtsstunden vor.
  • Die Vergütung der Reitlehrer ist einheitlich geregelt nach Anzahl der Reiter in der Stunde und dem Ausbildungsstand im Bereich Voltigieren.
  • Die Reit- und Voltigierlehrer pflegen einen sorgfältigen Umgang mit allen Gütern und halten ihre Reitschüler dazu an.
  • Die Reit- und Voltigierlehrer kennen ihren Verantwortungsbereich und ihre Befugnisse.
  • Bei Wechsel eines Reit- oder Voltigierlehrers wird dies den Schülern rechtzeitig durch den Jugendwart mitgeteilt.

 

Unfallschutz

Der Vorstand trägt dem Schutz und der Förderung der Gesundheit aller Mitglieder und Reitlehrer, insbesondere bei der Planung und Durchführung von Tätigkeiten und Abläufen, Rechnung.

 

Das heißt

 

  • keine zu großen Reitgruppen (max. 8 Reiter)
  • Helmpflicht
  • die Sättel der Schulpferde sind mit Sicherheitssteigbügeln ausgestattet
  • verantwortliche Personen über 16 bzw. 18 Jahren
  • Verfügbarkeit einer Erste-Hilfe-Ausstattung.

 

 

Umweltschutz

Die Mitglieder des Vereins werden angehalten mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen wie z.B. Wasser und Strom sparsam umzugehen.

 

Es existieren Trennsysteme zur Sammlung des Abfalls zum Zweck des Recyclings.

 

Energiesparmaßnahmen werden durch den Stalleigentümer umgesetzt.